Bali Board - Einzelnen Beitrag anzeigen - Arbeitsverträge und Steuern in Bali ?
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Alt 01.03.2006, 12:22   #3
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RE: Arbeitsverträge und Steuern in Bali ?

Hallo Salma111,

wieder eine Menge an Fragen. Grundsätzlich einmal: ein Forum kann und will eigene Recherchen nicht ersetzen. Deine Fragen sind so spezifisch, dass sie zu 99% nur Dich selbst betreffen. Auskünfte erteilen in diesen Fällen die entsprechenden Niederlassungen der Industrie- und Handelskammern in Deutschland bzw. die deutsch-indonesische Handelskammer in Jakarta (EKONID) oder aber auch die Bundesagentur für Außenwirtschaft - kurz: Bfai - in Köln. Diese Auskünfte sind allerdings nicht kostenlos. Auch ich habe hierfür sehr viel Geld bezahlen müssen.

Deine nachfolgen Fragen werde ich nochmal beantworten. Aber ich darf Dich bitten, künftig solche Anfragen an die entsprechenden Institutionen bzw. Organisationen zu stellen.

Zitat:
Original von salma111

wie sind die Arbeitsverträge für balinesische Angestellte im allgemeinen geregelt ? Wenn zum Beispiel eine Firma wegen wirtschaftliche bzw. betriebsbedingte Gründe usw. eine Kündigung aussprechen muss, haben sie dann auch einen Kündigungsschutz und Anspruch auf eine Abfindung ?

Welche Lohnnebenkosten muss eine Firma für Arbeitsnehmer bezahlen ?

Wie sind eigentlich die Steuern bei Arbeitsnehmer, Selbstständige bzw. für eine Firma in Bali ?
Zu Frage 1:

Wenn eine Firma in Bali clever ist, macht sie nur noch zeitlich befristete Arbeitsverträge mit dem Personal (niemals länger als vier Jahre). Ansonsten muss sie eine mögliche Abfindungssumme beim zuständigen Gericht hinterlegen. Das sind schnell mehrere 10.000 US$. Bei befristeten Arbeitsverträgen entsteht kein Anspruch auf eine Abfindung.

Meist verschwinden Hinterlegungen bei Gericht dunklen Kanälen, und der Arbeitnehmer schaut bei einer Kündigung trotzdem ins Leere.

Kündigungsschutz beträgt einen Monat zum Monatsende.

Zu Frage 2:

Sozialabgaben haben nur größere Firmen (über 100 Mitarbeiter zu tragen). Darunter sind solche Versicherungen freiwilliger Natur. Steuern trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst. Er ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Allerdings kommen die wenigsten die Verpflichtung nach.

Zu Frage 3:

Hierzu holst Du Dir bitte Auskünfte bei einer IHK ein. Das Steuerrecht in Bali bzw. Indonesien hier zu veröffentlichen, wäre für viele Leser eine Zumutung und würde auf wenig Gegenliebe stoßen.

Grüße
Gregor
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