17.07.2007, 17:51 | #21 |
Haudegen
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 689
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Keine Bange die Restaurantgruppe ist in der Lage und bezahlt ja auch gute Kurse. Zu sehen live an Mitarbeitern der Restaurantgruppe!
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Viele Grüße Mahalo Arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten |
18.07.2007, 08:48 | #22 |
Foren Doppel As
Registriert seit: 24.11.2006
Beiträge: 237
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hi,
die verweigerung eines visas ist auch ohne deutsch kentnisse bei verheirateten partnern nicht möglich. VISAS ,nicht aufenthaltserlaubnis die wird und wurde auch schon vor 10 und mehr jahren nur nach einem einfachen mündlichen deutsch kentniss test im ausländeramt erteilt bei meiner frau wurden zb folgende fragen gestellt die sie in deutsch zu beantworten hatte wo arbeitet ihr mann,wann kommt er von der arbeit,wo gehen sie einkaufen,was kaufen sie,und so weiter nur fragen aus dem täglichen leben gruß balimike |
18.07.2007, 09:11 | #23 |
Haudegen
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 689
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Hallo Balimike,
eine Verweigerung des Visa , auch bei verheirateten Paaren, ist durchaus möglich. Nicht alle Visa werden einfach ausgestellt. Dies liegt dann aber nicht an mangelnden Deutschkenntnissen.
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Viele Grüße Mahalo Arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten |
19.07.2007, 02:35 | #24 |
Routinier
Registriert seit: 16.11.2005
Beiträge: 379
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Hi zusammen,
also wenn man da in ein paar anderen Foren so mitliest, dann ist es zum Beispiel in den Philippinen so, daß mehr Visa zur Familienzusammenführung abgelehnt werden als durchgehen. Von daher: bitte keine Verallgemeinerungen hier bringen, die eben nicht stimmen. Es ist durchaus so, daß auch im Falle von einem Familienzusammenführungsvisum dieses abgelehnt werden darf. Wie üblich: ohne Angabe von Gründen. Gruß aus Surabaya Tom |
25.07.2007, 20:16 | #25 |
Haudegen
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 689
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Anbei ein Link der deutlich macht das auch bei Ehegattenzuzug zu einem deutschen Staatsbürger Sprachkenntnisse schon bei der Beantragung des Visa benötigt werden!
http://www.info4alien.de/yabbfiles/Attachments/00-familiennachzug-flyer.pdf
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Viele Grüße Mahalo Arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten |
26.07.2007, 13:06 | #26 |
Routinier
Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 496
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Sorry, da war ich wohl falsch informiert.
Bin mal gespannt, wie das in der Praxis funktionieren soll. Ich sehe schon jetzt, wie solche "Sprachzeugnisse" in Indonesien gekauft werden können. Vielleicht ist das ganze aber ja eh nicht von Dauer. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird ja schon vorbereitet. Viele Grüße Matthias |
26.07.2007, 14:24 | #27 |
Haudegen
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 689
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Da gebe ich Dir Recht, es gibt ja nichts was man nicht kaufen kann in Indonesien
ABER natürlich kann bei der Beantragung des Visa die Person kurz, wie im Formblatt aufgeführt, befragt werden. Spätestens dann nützt einem der gekaufte Sprachnachweiß nichts!
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Viele Grüße Mahalo Arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten |
10.09.2007, 15:42 | #28 |
Haudegen
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 689
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Heut habe ich die Mitteilung von der Botschaft in Jakarta bekommen.
Das Gesetz ist seid dem 27.08.2007 in Kraft. Das heisst , ein Visa zur Familienzusammenführung wird nur noch genehmigt bei Nachweiß der Prüfung A1 vom Goetheinstitut. Zudem wird bei Visaantragstellung die Fähigkeit sich deutsch zu verständigen auch überprüft. Der Migrationskurs in Deutschland ( 630 Stunden ) ist trotzdem zu besuchen, eine Außnahme dazu bietet die Möglichkeit den Nachweiß B1 des Goetheinstitut zu erbringen. Dies sowohl bei Visaantragstellung als auch bei der zuständigen Außländerbehörde in Deutschland. Anbei die Kopie des Datenblatts von der Deutschen Botschaft. Quelle: Deutsche Botschaft in Jakarta Am 28.08.2007ist ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Richtlinienumsetzungsgesetz) in Kraft getreten, das die gesetzlichen Bestimmungen zum *Ehegattennachzug zu Deutschen und zu Ausländern* (§§ 28,30 AufenthG) neugefasst und durch weitere Zuzugsvoraussetzungen, insbesondere zum Mindestalter und Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache ergänzt hat. Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vor Antragstellung die erforderlichen, einfachen Sprachkenntnisse anzueignen. Erst danach ist es sinnvoll einen Visumsantrag zu stellen. Der Nachweis kann durch einen kurzen Sprachtest bei einem Goethe-Institut in Indonesien erbracht werden. Die Prüfungen finden jeweils am 4. Montag im Monat statt, die nächsten Prüfungstermine sind also: 24.09.2007 22.10.2007 26.11.2007 17.12.2007 (Ausnahme: im Dez. findet die Prüfung wegen der Weihnachtsfeiertage am 3. Montag statt). Die Prüfungsgebühr beträgt bis 31.12.2007: Euro 40,- für externe Teilnehmer (das heißt, Teilnehmer, die keinen Kurs beim Goethe-Institut besuchen) Euro 30,- für interne Teilnehmer (das heißt Teilnehmer, die einen Sprachkurs am Goethe-Institut besuchen). Falls sich zu einem Prüfungstermin weniger als drei Teilnehmer anmelden, wird eine Zusatzpauschale von ¼- pro Teilnehmer erhoben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Prüfungen auch dann durchführt werden können, wenn sich nur ein oder zwei Teilnehmer angemeldet haben. Ab 01.01.2008 beträgt die Prüfungsgebühr: Euro 50,- für externe Teilnehmer Euro 40,- für interne Teilnehmer Falls sich zu einem Prüfungstermin weniger als drei Teilnehmer anmelden, wird eine Zusatzpauschale von ¼- pro Teilnehmer erhoben. Die Prüfungsgebühren sind in Euro festgelegt und werden bei der Anmeldung in IDR umgerechnet. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Sprachkurssekretariat des GI erfolgen (für den Oktobertermin wegen der Lebaranschließungszeit spätestens am 10.10.07). Die Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung bar zu entrichten oder auf das Bankkonto des Goethe-Instituts zu überweisen. Es sind mindestens 80 bis 120 Stunden Deutschunterricht erforderlich, um diese Prüfung erfolgreich ablegen zu können. Der Deutschunterricht muss nicht beim Goethe-Institut genommen werden, das GI bereitet jedoch in regulären Kursen auf die Prüfung vor (Dauer: 5 Monate, 6 Unterrichtseinheiten pro Woche) und ist auch bereit, für diejenigen, die schneller lernen wollen, Individual- und Kleingruppenkurse anzubieten. Bei entsprechender Nachfrage könnte künftig auch ein besonderes Angebot zur Vorbereitung auf die Start Deutsch 1 Prüfung für diese Personengruppe gemacht werden. Es wird zur Zeit geprüft, ob in Bandung und Surabaya genauso verfahren werden kann. Die oben genannten Prüfungstermine werden in Kürze auch auf der Homepage des Goethe- Instituts veröffentlicht. So wie es aussieht bekommt das Goetheinstitut reichlich Arbeit!
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Viele Grüße Mahalo Arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten Geändert von Mahalo (08.10.2007 um 15:25 Uhr). |
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