28.09.2006, 22:12 | #1 |
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Visum und Krankheit
Hallo zusammen
wie sind heute aufgrund einer Diskussion auf eine Frage gekommen, die ich mir auch noch nicht überlegt habe: Was passiert eigentlich, wenn ich im Urlaub auf Bali krank werde oder einen Unfall habe, und sich aufgrund der medizinischen Versorgung meine Ausreise verschiebt, sprich mein Visum abgelaufen ist. Kennt sich da jemand aus? Kann ja schließlich jedem passieren. Liebe Grüße Brigit (PS: hoffe das Thema wurde nicht schon einmal behandelt, mir ist auf jeden Fall nichts bekannt) |
29.09.2006, 00:43 | #2 |
Administrator
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RE: Visum und Krankheit
Hallo Brigit,
Dein behandelnder Arzt muss Dir einen ärztliches Attest ausfüllen. Mit diesem Attest musst Du dann zu Deinem Konsul, der einen Antrag auf Verlängerung stellen muss. Dieser Antrag mit Attest muss zur Immigrasi und wird dort geprüft. Hat allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. Trotz meines attestierten Herzinfarktes musste ich ausreisen. Grüße Gregor
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29.09.2006, 10:03 | #3 |
Routinier
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Hallo Gregor
warst du denn zu diesem Zeitpunkt noch im Krankenhaus oder "nur" noch in Behandlung? Vielleicht sollte ich näher erklären was ich meine. Wir hatten gestern unseren Versicherungsvertreter im Haus und da ging es auch um die Frage der Kostenübernahme eines Rücktransports aus dem Ausland. Laut seiner Aussage wird ein Rücktransport nur übernommen, wenn im Gastland keine qualitativ gleichwertige Versorgung wie in Deutschland möglich ist. So kamen wir auf die Frage, was zum Beispiel passiert, wenn ich kurz vor Ablauf meines Visums z. B. eine Blinddarmentzündung bekomme und operiert werden muss. In diesem Fall tritt die Unfallversicherung zwecks Rücktransport nicht ein, die Krankenversicherung ebenfalls nicht siehe oben. Ich muss aber ein paar Tage im Krankenhaus bleiben (ok Blinddarm ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, denn das geht ja wirklich schnell) und komme dadurch über die Aufenthaltsfrist. Muss ich das dann auch übers Konsulat regeln und in welcher Frist, schließlich lieg ich ja im KH und bin nicht mobil. Es gibt ja viele allein Reisende, die keine näheren Bekannten im Urlaubsland haben. Lieben Gruß Brigit |
29.09.2006, 10:52 | #4 |
Administrator
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Hallo Brigit,
ich war zu dem Zeitpunkt in ambulanter Behandlung. Im Notfall sind die Mitarbeiter der Konsulate verpflichtet, zu Dir zu kommen. Voraussetzung natürlich: Du bist ansprechbar und darfst Besucher empfangen (also z.B. keine hochinfektiösen, ansteckenden Krankheiten). Dir muss zudem Flugunfähigkeit von Arzt testiert sein. Das sind die Voraussetzungen. Grüße Gregor
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29.09.2006, 14:51 | #5 |
Routinier
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Liebe Brigit !
Du bringst einen zum Nachdenken ... Ich habe 2 Auslandskrankenversicherungen ( frag' nicht warum ... ), uind bei Deinem Beispiel (akuter Blinddarm) muß ich mich wohl auf Bali bzw. in Singapur (???) operieren lassen. Aber bei einer Knochenfraktur bin ich ja weiter transportfähig und würde mich dann schon lieber in Deutschland behandeln lassen ! Herrje, über so was denkt man/frau meist erst nach, wenn's schon passiert ist ! Danke für die "geistige Anregung" und lieben Gruß von Heike :-) |
29.09.2006, 18:09 | #6 |
Routinier
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Hallo Heike,
es geht nicht darum was der Patient will! Der Satz von brigit ein Rücktransport nur übernommen, wenn im Gastland keine qualitativ gleichwertige Versorgung wie in Deutschland möglich ist. sagt eigentlich schon alles. Diesen oder ähnlich formuliert findet man in vielen Versicherungen. Eine Knochenfraktur stellt meines Erachtens nicht die Notwendigkeit dar, dies in Deutschland machen zu lassen - das können auch viele indonesische Ärzte gleichwertig! Leider kann ich zur Visumsgeschichte nichts sagen, da habe ich keine Erfahrung (wahrscheinlich muss man zum Glück sagen). Ich kann aber mal beim Konsulat hier in Surabaya nachfragen, wenn ich dort mal wieder vorbeischaue. Gruß aus Surabaya Tom |
28.10.2006, 20:00 | #7 |
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huhu,
wichtig ist grundlegend ein krankenversicherungsschutz. zum thema rücktransport ins heimatland: im falle einer erkrankung hängt es grob gesehen davon ab, welche formulierung im vertrag steht a.) medizinisch sinnvoll oder b.) medizinisch notwendig mehr zum thema hinter dem link "krankenversicherung" zum thema visum: wenn eine transportfähigkeit durch die erkrankung nicht gegeben ist, dann klärt das krankenhaus und die reisekrankenversicherung dieses zusammen mit der zuständigen botschaft der erkrankten person. hierfür gibt es direkte abkommen und da werden dann auch keine "strafgelder" erhoben (auch nicht in indonesien!). frohen gruß thomas
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