11.07.2017, 13:49 | #1 |
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Roller fahren mit Führerschein A1
Hallo zusammen,
Ich komme aus Österreich und besitze lediglich den Motorrad Führerschein der Klasse A1 (bis 125ccm) und keinen B also Auto Führerschein. Ich fliege mit meiner Familie im August nach Bali und möchte dort gerne Motorrad bzw. Roller fahren. Gibt es da eine LEGALE Möglichkeit in meinem Fall? Vielen Dank schon mal im Vorhinein! Liebe Grüße Pascal |
11.07.2017, 18:46 | #2 |
Foren Doppel As
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Internationalen Führerschein mitnehmen!
125 cm³ Roller/Motorbikes gibt es genügend, die Du dann damit fahren darfst.
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Gleich fängt endlich die Zukunft an. |
12.07.2017, 09:49 | #3 |
Routinier
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12.07.2017, 11:56 | #4 |
Foren Doppel As
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Dazu haben sie (meist) zu wenig Löcher.
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12.07.2017, 12:29 | #5 |
Neu im Forum
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Bekommt man in Österreich dann überhaupt für eine abgeschwächte Version des Motorrad Führerscheins den internationalen Führerschein?
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12.07.2017, 18:08 | #6 |
Foren Doppel As
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Der internationale Führerschein ist nichts weiter als eine Übersetzung des nationalen, weshalb sie auch nur zusammen gültig sind.
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12.07.2017, 19:06 | #7 |
Routinier
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Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ist, dass man bereits den Führerschein im Scheckkartenformat besitzt. Andernfalls muss dieser gleichzeitig beantragt werden.
Umsonst ist das natürlich nicht. Der Scheckkartenführerschein kostet in Deutschland hier bei meiner zuständigen Behörde 24 Euro und der Internationalen Führerschein 16 Euro. Der Internationalen Führerschein ist 3 Jahre gültig .. Zu den Helmen. Wird man von der Polizei ohne Helm erwischt, so kostet dies 50.000 IDR. Gerne verlangen die Polizisten aber auch von unwissenden Touristen bis zu 300.000 IDR. Also immer den Helm aufsetzen. Das dient auch der eigenen Gesundheit. Eine Ausnahme gibt es. Es darf ohne Helm gefahren werden, wenn man die KOMPLETTE balinesische Kleidung trägt. Nur die balinesische Kopfbedeckung ( Destar ( Udeng )) reicht nicht ! Es gibt keine Probleme durch die Polizei, wenn auf einem Motorrad bis zu 4 oder 5 Personen befördert werden. Auch Babys auf dem Arm sind kein Grund für die Polizei, eine Ermahnung auszusprechen oder ein Verwarnungsgeld einzufordern. |
13.07.2017, 01:36 | #8 | |
Admininistrator
Registriert seit: 03.01.2006
Beiträge: 2719
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hallo zusammen
Zitat:
http://www.indonesia-board.com/forum...38&postcount=4 Penalty* Section 291 (1) Any person who is not wearing a Motorcycle Helmet suitable to the Indonesia National Standards as referred to in Article 106 paragraph (8), shall be punished with imprisonment for a maximum of 1 (one) month, or a fine of Rp250,000 (two hundred and fifty thousand Rupiah). Penalty* Section 291 (2) Any person driving Motorcycle who carries a passenger who is not wearing a helmet as referred to in Article 106 paragraph (8) shall be punished with imprisonment for a maximum of 1 (one) month or a fine not exceeding Rp250,000, (two hundred and fifty thousand Rupiah).
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gruss werner |
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13.07.2017, 09:05 | #9 |
Routinier
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Beiträge: 365
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Dazu fragst Du am Besten das Amt, welches die Führerscheine ausstellt, in Deutschland ist es das normale Bürgeramt im Rathaus, nicht das Strassenverkehrsamt.
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13.07.2017, 09:36 | #10 | |
Routinier
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Zitat:
Haha .. Ich sollte es ja nicht schreiben, aber mein balinesischer Freund und Motorradfahrer und ich (als Sozius) fahren in Ostbali nie mit Helm, da der Fahrtwind immer sehr angenehm ist. Von uns wurden immer 50.000 IDR von der Polizei verlangt. Also 100.000 IDR für uns 2 Personen. Mein balinesischer Freund und ich wissen aber auch, wie wir uns bei einer Kontrolle zu verhalten haben. Ein anderer guter balinesischer Freund von mir ist in der "Baladika". Er meinte zu mir, daß ich mich bei einer Polizeikontrolle in der Umgebung seines Wohnortes auf ihn berufen könne, falls ich Probleme mit der Polizei bekommen würde. Dazu kam es aber bisher nicht. |
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