14.05.2008, 11:14 | #1 |
Foren Doppel As
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Hochzeit auf Bali
Hallo liebe Indonesienfreunde,
ich habe mich die letzten Tage etwas intensiver über Google mit dem Thema "Heiraten auf Bali" beschäftigt ... Nein, Klartext: mein noch Freundin und ich werden wohl Ende dieses Sommers heiraten. Da uns beiden Bali sehr gefällt kam die Idee auf dies auf Bali zu machen. Sommerurlaub, Honeymoon, hört sich doch toll an! Wenn ich es aber richtig verstehe ist dies für Ausländer, wir sind beide Deutsche, "nur" kirchlich möglich. Und beiden müssen der gleichen Konfession angehören. Meine Freundin ist katholisch, ich gehöre keiner Konfession an. Heiraten auf Bali fällt damit für uns aus, oder?! Hat da jemand Erfahrung?? Was ich aber gelesen habe ist, dass stattdessen auf Bali eine Zeremonie abgehalten werden kann. Mit Opfergaben, schöner Kleidung, Priester, usw. Die Zeremonie hat zwar keinen rechtlichen Status, der Priester ist meistens auch nicht echt, aber es soll doch sehr bewegend sein. Hat jemand von Euch so etwas schon gemacht? Im Januar dieses Jahres haben wir in einer kleinen Zeremonie den ersten Geburtstag unseres Sohn gefeiert. Er in klassischer Kleidung, mit Kindern des Ortes, Kuchen, Gesängen. War wirklich, sehr, sehr schön (versuche gleich mal ein paar Bilder in die Galerie zu laden). So etwas schwebt mir, wenn "richtiges" heiraten für uns nicht möglich ist, für Sandra und mich vor. Standesamtlich werden wir wohl in Bonn heiraten müssen. Freue mich auf Eure Antworten, Gotthard |
14.05.2008, 16:27 | #2 |
Haudegen
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Beiträge: 689
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Hi Gotthard,
schau mal hier : Link: http://www.balivwtour.com/balivwtour...balivwtour.htm Kann ich nun nach eigener Erfahrung uneingeschränkt empfehlen. Alle anderen Infos, auch persönliche Dinge, bekommst Du auch per E mail vom Inhaber Gery! Ich wünsch Euch viel Erfolg!
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Viele Grüße Mahalo Arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten |
14.05.2008, 18:02 | #3 | ||
Routinier
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Beiträge: 365
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Hallo Nachbar
Zitat:
Um ehrlich zu sein, bis auf ein Paar fand ich die balinesische Kostümierung immer arg peinlich, irgendwie passte die Kleidung nie richtig oder die roten, verschwitzten Gesichter paßten nicht zur Kleidung, die Bäuche waren zu dick etc. pp. Aber ich war halt auch nie emotional besonders beteiligt, vielleicht wäre das bei einer eigenen Hochzeit oder der meiner allerdings schon verheirateten Söhne etwas anderes Wie auch immer, jedes Hotel wird gerne eine solche Hochzeit für euch ausrichten, natürlich kann man das aber auch schon hier in Deutschland buchen, da wird's halt nur teurer. Wenn ihr schon Freunde/Bekannte auf Bali habt, solltet ihr das vielleicht die übernehmen lassen, es gibt sehr viele Hochzeitsagenturen, die das gerne übernehmen. Zitat:
Tschüß und Grüße aus Meckenheim, Jürgen |
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14.05.2008, 22:08 | #4 |
Foren Doppel As
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Beiträge: 237
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hi
wenn unser honurarkonsul dem Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz) Vom 11. September 1974 (BGBl. I S. 2317), geändert durch Art. 12 EheschließungsrechtsG (EheschIRG) v. 4. 5. 1998 (BGBl. 1 S. 833) BGBl. III/FNA 27-5 unterliegt dann sollte einer echten eheschließung nichts im wege stehen § 8 vornahme von Eheschließungen, Anzeige von Geburten und Sterbefällen. (1) In den vom Auswärtigen Amt im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern besonders bezeichneten Konsularbezirken sind die Konsularbeamten befugt, Eheschließungen vorzunehmen und zu beurkunden, sofern mindestens einer der Verlobten Deutscher und keiner von ihnen Angehöriger des Empfangsstaates ist. Sie gelten dabei als Standesbeamte im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Personenstandsgesetzes und der zu diesen Gesetzen ergangenen Ausführungsvorschriften; sie haben diese Vorschriften, soweit sie die Anmeldung der Eheschließung, die Prüfung der Ehefähigkeit, die Vornahme und Beurkundung der Eheschließung und die Ausstellung von Personenstandsurkunden über die Eheschließung betreffen, anzuwenden. Aufsichtsbehörde im Sinne des § 45 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes) ist das Auswärtige Amt; als Sitz des Standesbeamten im Sinne des § 50 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes gilt der Sitz der Bundesregierung. Für die Befreiung eines ausländischen Verlobten von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ist der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Bundesregierung ihren Sitz hat. (2) Der bei der Eheschließung errichtete Heiratseintrag ist zusammen mit den von den Verlobten beigebrachten Urkunden und sonstigen die Eheschließung betreffenden Vorgängen unverzüglich, die für das Zweitbuch bestimmte Abschrift des Heiratseintrags am Jahresende dem Standesbeamten des Standesamts I in Berlin (West) zu übersenden. Dieser gilt nach Zugang des Heiratseintrags als der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen worden ist. (3) Die Konsularbeamten sind befugt, über die Anzeige der Geburt oder den Tod eines Deutschen eine von ihnen und dem Anzeigenden zu unterschreibende Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift ist nur den vorgelegten Unterlagen dem Standesbeamten des Standesamts 1 in Berlin (West) zu übersenden. nachzulesen auf seiten des deutschen kondulates in jakarta eine kurze anfrage im honuralkonsulat und/oder botschaft in jakarta sollte alle unklarheiten beseitigen dann müßte der ablauf so wie hier auch sein erst standesamt (botschaft/konsulat) dann kirchlich gruß balimike |
15.05.2008, 18:25 | #5 |
Foren Doppel As
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Beiträge: 192
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Hallo,
Danke für die Antworten. Als Erstes an die Botschaft/das Konsulat zu denken, ist mir nicht eingefallen … Gut dass es das Forum gibt! Ich werde gleich mal die entsprechenden Stellen anmailen und fragen, ob das noch klappt, was auf uns zukommt, etc. Wenn es nach den Paragraphen geht, die Balimike ins Netz gestellt hat, sollte es keine Probleme mit einer Hochzeit auf Bali geben. Uns geht es an erster Stelle um die formelle Hochzeit. Ich hatte gedacht, dass man vor einem indonesischen Standesbeamten heiraten und dann die Ehe übertragen lassen muss. Eine gefakte Zeremonie wäre als Alternative für uns in Betracht gekommen. Jürgen hat schon Recht, an mir würde balinische Tracht doch ein wenig merkwürdig aussehen. Mal schauen, was wir dann an diesem bewussten Tag genau anstellen werden! Ein Reisebericht ist ja versprochen. Bilder von der Zeremonie für Alonos hochzuladen habe ich noch nicht geschafft. Werde mich heute Abend etwas intensiver damit auseinander setzen. Und nach einer Anleitung dafür suchen. Die Bilder sind schon ausgewählt. Übrigens lieber Nachbar (zweimal die Woche arbeite ich bei einem Kunden in Meckenheim). Es wundert mich ja, dass ich für unser „Kleinkind auf Bali“ keinen von Dir auf den Deckel bekommen habe! Manchmal im Leben ist es aber so, dass man mit Babys leider fliegen muss. Familiäre Gründe, wo man morgens noch nicht weiß, dass man abends 11 Stunden im Flieger sitzt. Man ins kalte Wasser gestoßen wird. Aber wenn man dann merkt, dass das Baby keine Probleme im Flieger hat, vor Ort gar keine Probleme mit der Hitze, mit den anderen Windeln, Milch, etc, wieso sollte man dann nicht anstatt der 11 Stunden in einer unbequemen, uralten Condor-Maschine gen Westen fliegen, mit einer Super Fluggesellschaft nur 5 Stunden länger in den Urlaub Richtung Osten fliegen? Natürlich nach Absprache mit dem Kinderarzt und Tropenmediziner. Und bei der Tatsache, dass unser Baby kein Schrei- oder Problemkind ist. Die beiden Male, in denen wir jetzt mit Alonso auf Bali waren (beim ersten Mal war er vier, und dieses Jahr, 16 Monate alt), hat er dort jeweils einen riesen Schritt nach vorne gemacht. Ohne übertreiben zu wollen, das waren die beiden schönsten Urlaube ever gewesen. Gute organisiert vor Ort, mit den super hilfsbereiten Balinesen, war es viel weniger Stress als in Deutschland! Für die Eltern und das Kind. Ich schweife ab. Aber in dem Alter, in dem Alonso jetzt ist, sind meine Eltern mit mir und meinen beiden älteren Geschwistern in einem kleinen Fiat Euro 10 Stunden, und bei Pannen mehr, in deutsche Urlaubsregionen gefahren. Da ist ein Flieger bei weitem bequemer! Viele Grüße, Gotthard |
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