Hallo Brigit,
ich war zu dem Zeitpunkt in ambulanter Behandlung.
Im Notfall sind die Mitarbeiter der Konsulate verpflichtet, zu Dir zu kommen. Voraussetzung natürlich: Du bist ansprechbar und darfst Besucher empfangen (also z.B. keine hochinfektiösen, ansteckenden Krankheiten).
Dir muss zudem Flugunfähigkeit von Arzt testiert sein.
Das sind die Voraussetzungen.
Grüße
Gregor
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