Hallo zusammen,
so wie ich das Gesetz verstehe, ist es nicht erforderlich, dass ein anerkannter Deutschkurs mit qualifiziertem Abschluss nachgeweisen wird. Es wird nur von "einfachen Deutschkenntnissen" gesprochen. Also halb so schlimm:
Quelle: Bundesrwgierung
http://www.bundesregierung.de/Conten...eiberecht.html