Hi Iron1244,
tja mal wieder ein Beitrag, wo es einiges auseinanderzubringen gibt.
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Zitat von Iron1244
erst einmal vielen dank für eure Beiträge Ihr helft mir alle sehr. Ihr habt alle Recht, ich habe mich mal in der Botschaft durchgelesen es steht soweit alles drin und ist gut beschrieben.
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Gut, daß der Hinweis dann endlich angekommen ist
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Zitat von Iron1244
Trotzdem habe ich noch die ein oder andere Frage und wer kann sie mir besser beantworten als Menschen die das alles schon hinter sich gebracht haben.
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Also hier bitte unbedingt aufpassen: die Bestimmungen, Regulierungen wurden in den letzten Jahren einige Male abgeändert. Von daher ist immer wichtig wann genau derjenige die Erfahrung gemacht hat!
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Zitat von Iron1244
Ich habe gehört das man einen bestimmten Betrag auf dem Bankonto haben muss neben dieser Verpflichtungserklärung stimmt das??? Und wenn ja wie hoch ist der.
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Das stimmt für die Verplichtungserklärung, die man abgeben muss, damit deine Freundin ein Visum erhält. Aber nur für den Fall, daß man selbstständig ist. Ansonsten reicht eine Verdienstbescheinigung (meist der letzten drei Monate) aus. Ich glaube es waren 2002 500 Euro pro Monat die als Bankbürgschaft hinterlegt werden mussten - aber ich bin mir da wegen des Betrages nicht mehr sicher (und habe gerade auch kaum Zeit nach den Unterlagen zu suchen) - da mal beim zuständigen Ausländeramt in deiner Heimatgemeinde erkundigen. Die wissen das, die machen das!
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Zitat von Iron1244
Muss Sherly bei einer heirat via Heiratsvisum wieder aus DT raus nach der Hochzeit bis alles geprüft ist?
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Hochzeit in Deutschland: wenn ihr rechtzeitig heiratet und dann noch genügend Zeit da ist um alle Formalitäten bei den deutschen Behörden zu regeln, dann NEIN. Nur für den Fall, daß man sehr knapp an das Ende des Visums hingehend heiratet, dann wird es mit Sicherheit sehr knapp und da kann es passieren, daß sie zurück muss und wieder mit Familienzusammenführungsvisum einreisen muss. Also lieber rechtzeitig mit dem Hochzeitsvisum heiraten!
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Zitat von Iron1244
Und die Frage, ich muss Lt ausländeramt nach einer Hochzeit in Manado alleine nach DT reisen bis die Familienzusammenführung vollzogen ist stimmt das?
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Naja, entweder der Satz ist schlecht fomuliert und jemand bei Ausländeramt hat sich ein wenig ungünstig ausgedrückt. Mit dem Visum als Antrag auf Familienzusammenführung sollte man immer an eine Bearbeitungszeitraum von 6 bis 12 Wochen denken, wobei 6 Wochen mit Sicherheit sehr optimistisch ist, besser wirklich 2 Monate und ein wenig mehr dafür vorsehen. Das nur für die Bearbeitung des Visums seitens der deutschen Botschaftes. Da ist noch nicht die Zeit drinnen für die Legalisierung der indonesischen Hochzeitsdokumente. Also was ich sagen will: es kann sich nicht jeder leisten einfach die Zeit in Indonesien zu warten. Effektiver wird es sein: 1. In Indonesien zu heiraten, dann wieder nach DE zurückfliegen 2. die Legalisierung in die Wege zu leiten (durch die Ehefrau) 3. Visum zu beantragen (mit den legalisierten Papieren) 4. Wenn das Visum erteilt ist, dann wieder nach ID fliegen um dann zusammen mit der Ehefrau nach DE zurückzufliegen.
So, ich hoffe mal mit den Infos weitergeholfen zu haben.
Gruß aus Surabaya
Tom