30.11.2005, 12:27 | #1 |
Administrator
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Alltagsgeschichten aus Indonesien
Hallo Tom,
Dein Wunsch ist mir Befehl.. . Machen wir halt einen neuen Thread auf, um das Thema aus der Diskussion wegen der Gewinne von Telkom und der Rechtsunkenntnis der Indonesier weiterzuführen. Da ich schlecht die Funktion "Zitat" in einem neuen Thread nutzen kann: es ging um Deine Frage, welche konkreten Fälle mir bekannt sind, wo sich Indonesier im entsprechenden Recht nicht auskannten. Dazu ein Beispiel: Im November 2003 war ich bei der BKPM(D) in Denpasar, um die Genehmigung für meine ausländische Investion zu erhalten. Die kam dann auch mit Schreiben vom 19.12.2003. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits wieder in Deutschland, und bin dann am 3.2.2004 wieder nach Bali geflogen. Am 11.2.2004 hatten wir einen Termin beim Notar, um die Satzung der PT zu erstellen. Nun machte mich der Notar darauf aufmerksam, dass die Genehmigung von der BMPK(D) lücken- und fehlerhaft sei, da eine PT nach der Rechtslage (PT-Gesetz) als Organ der Gesellschaft zwingend einen Aufsichtsrat benötigt. Vergleicht man also die Gesellschaftsform einer PT mit deutschen Kapitalgesellschaften ist die PT eher vergleichbar einer dt. Aktiengesllschaft, denn einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei letztgenannter gibt es keinen Aufsichtsrat, nur bei einer AG. Dieser Aufsichtsrat war aber in der Genehmigung der BKMP(D) weder als Organ aufgeführt, noch war ein Vorsitzender namentlich benannt. So bin ich also unverrichteter Dinge wieder zur BKPM(D) und habe dort auf diesen Mangel aufmerksam gemacht. Anmerkung: das PT-Gesetz stammt aus dem Jahr 1995 und ist am 7.3.1996 in Kraft getreten. Man sollte also annehmen, dass der Inhalt der BKMP(D) im Jahr 2003/2004 bekannt sein müsste. Dort kam dann die Auskunft, eine PT brauchte keinen Aufsichtsrat, und ich solle nochmal zum Notar gehen. Gesagt, getan... der Notar macht mir eine Kopie des entsprechenden Artikels aus dem PT-Gesetz, und dann wieder zur BKPM(D). Das war ja nun vollkommenes Neuland für die dortigen Mitarbeiter. Fazit: die Genehmigung musste geändert werden, und am 18.3.04 durfte ich sie abholen. Dann nochmal zum Notar und Satzungsänderung. Also: auch wenn indonesische Gesetze bereits seit rd. 7 Jahren in Kraft sind, kennen es die maßgeblichen Mitarbeiter der zuständigen Behörden nicht. Ich könnte noch eine ganze Latte weiterer ähnlicher Vorkommnisse mit den Behörden im Zuge des Gründungsprozesses für meine PT nennen. Aber dann würde das Posting noch länger.. Grüße aus Fürth Gregor
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